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   LSG Baden-Württemberg, 18.07.2023 - L 2 BA 638/22   

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https://dejure.org/2023,23286
LSG Baden-Württemberg, 18.07.2023 - L 2 BA 638/22 (https://dejure.org/2023,23286)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.07.2023 - L 2 BA 638/22 (https://dejure.org/2023,23286)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Juli 2023 - L 2 BA 638/22 (https://dejure.org/2023,23286)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Betriebsprüfungen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 2 Nr 1 SGB 4, § 7 SGB 4, § 14 Abs 2 S 2 SGB 4, § 24 SGB 4, § 28f Abs 2 SGB 4
    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Sozialversicherungspflicht von Gerüstbaumitarbeitern bei sogenannten Servicefirmen, die dort zum Schein zur Sozialversicherung angemeldet waren, tatsächlich aber in deutlich größerem Umfang bei der hier betroffenen Gerüstbaufirma ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 10 R 592/17

    Betriebsprüfung - Zulässigkeit der Nutzung von Ermittlungsergebnissen des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.07.2023 - L 2 BA 638/22
    Die Beklagte habe ihre Entscheidungen in zulässiger Weise auf die Ermittlungsergebnisse des Hauptzollamtes H1 gestützt (vgl. hierzu Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 22. April 2016 - L 1 KR 228/11 -, juris Rn. 31; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2017 - L 10 R 592/17 -, juris Rn. 19).

    Die Beklagte hat ihre Entscheidung in zulässiger Weise auf die Ermittlungsergebnisse des Hauptzollamtes H1 gestützt (vgl. hierzu LSG Ba-Wü, Urteil vom 29. Juni 2017 - L 10 R 592/17 - veröffentlicht in juris).

  • BGH, 24.09.1986 - 3 StR 336/86

    Veranschlagung des Lohnaufwandes bei der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.07.2023 - L 2 BA 638/22
    Soweit der Arbeitgeber gegen seine Aufzeichnungspflichten verstoße und alle anderen Möglichkeiten der Entgeltermittlung ergebnislos ausgeschöpft worden seien, könne auf Grundlage des Nettoumsatzbetrages ein branchenspezifischer Lohnkostenanteil (auch Lohnquote genannt) und damit die Beitragsbemessungsgrundlage ermittelt werden (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 24. September 1986 - 3 StR 336/86 - sowie BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09 -, beide in juris).

    Abs. 2 SGB IV vor und die Beklagte hat in nicht zu beanstandender Weise in Anlehnung an das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 24. September 1986 (3 StR 336/86) den Lohnanteil in Höhe von 2/3 der sich aus den vorliegenden Rechnungen ergebenden Nettoumsätze geschätzt.

  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.07.2023 - L 2 BA 638/22
    Soweit der Arbeitgeber gegen seine Aufzeichnungspflichten verstoße und alle anderen Möglichkeiten der Entgeltermittlung ergebnislos ausgeschöpft worden seien, könne auf Grundlage des Nettoumsatzbetrages ein branchenspezifischer Lohnkostenanteil (auch Lohnquote genannt) und damit die Beitragsbemessungsgrundlage ermittelt werden (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 24. September 1986 - 3 StR 336/86 - sowie BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09 -, beide in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18

    Beitragshinterziehung; Beitragspflicht; dolus eventualis;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.07.2023 - L 2 BA 638/22
    Der Gesetzgeber hat dadurch eine effektive Maßnahme ergriffen, um Benachteiligungen von sich rechtstreu verhaltenen Unternehmen zu vermeiden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.12.2018 - L 2 BA 39/18 -, juris).
  • LSG Sachsen, 22.04.2016 - L 1 KR 228/11

    Krankenversicherung - (zeit)geringfügige Beschäftigung; Arbeitnehmerüberlassung;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.07.2023 - L 2 BA 638/22
    Die Beklagte habe ihre Entscheidungen in zulässiger Weise auf die Ermittlungsergebnisse des Hauptzollamtes H1 gestützt (vgl. hierzu Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 22. April 2016 - L 1 KR 228/11 -, juris Rn. 31; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2017 - L 10 R 592/17 -, juris Rn. 19).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 2 BA 26/21

    Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen für einen formal als Amateur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.07.2023 - L 2 BA 638/22
    Gerade auch die Ausgestaltung eines Verschuldens als tatbestandliche Voraussetzung in § 24 Abs. 2 SGB IV bringt das den Säumniszuschlägen innewohnende sozialethische Unwerturteil zum Ausdruck (vgl. dazu LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.07.2021 - L 2 BA 26/21 -, juris, Rn. 113).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 162/07
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.07.2023 - L 2 BA 638/22
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung sei anerkannt, dass Feststellungen auf tragfähige Schätzgrundlagen gestützt werden dürften (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 162/07 -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 55/23

    Abhängige Beschäftigung; Bauhelfer; Beitragshinterziehung; Betriebsprüfung;

    (2) Demgegenüber weist die Rechtsprechung überwiegend den prüfenden Rentenversicherungsträgern auch die Befugnis und die Aufgabe zu, bei der Ermittlung von Beitragsrückständen im Rahmen von Betriebsprüfungen zugleich auch daran anknüpfende Säumniszuschläge festzusetzen (vgl. etwa BSG, Urteil vom 7. Juli 2020 - B 12 R 28/18 R -, SozR 4-2400 § 24 Nr. 9; vgl. etwa auch BSG, Urteil vom 26. Januar 2005 - B 12 KR 3/04 R -, SozR 4-2400 § 14 Nr. 7, Rn. 34, wonach der prüfende Rentenversicherungsträger die Säumniszuschläge "erhebt"; vgl. aus der Rechtsprechung zur "Festsetzung" der Säumniszuschläge im Rahmen eines Betriebsprüfungsbescheides beispielsweise auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Juli 2023 - L 2 BA 638/22 -, Rn. 59, juris, und Urteil vom 14. Februar 2023 - L 9 BA 138/18 -, Rn. 109, juris, Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 8. März 2022 -.
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